Kompetenz.

Service.

Vertrauen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der SKAT Elektrotechnik GmbH und ihren Kunden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Änderungen, Ergänzungen oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für alle Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht.

§2 Vertragsgrundlage

Grundlage und maßgebend für Art, Umfang und Abwicklung der von der SKAT Elektrotechnik GmbH auszuführenden Leistungen sind in folgender Reihenfolge:

1.1 – die Leistungsbeschreibung,
1.2 – die zugehörigen Pläne und Zeichnungen,
1.3 – sämtliche Termin- und Zahlungspläne,
1.4 – unsere Angebote einschließlich nachträglicher Ergänzungen,
1.5 – die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

Abweichende Regelungen gelten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung.

Die SKAT Elektrotechnik GmbH behält sich an allen Angeboten, Zeichnungen und Unterlagen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch anderweitig verwendet werden. Wird kein Auftrag erteilt, sind alle individuell erstellten Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

§3 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend; Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liefer- oder Fertigstellungstermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot genannten Preise für 14 Werktage ab Angebotsdatum. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht fristgerecht, gilt sie als erfolgt. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt nach den vereinbarten Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten, durch Aufmaß belegten Leistungen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Stundenlohnarbeiten gelten die individuell vereinbarten Stundensätze; fehlt eine Vereinbarung, gelten unsere üblichen Sätze. Zusatzaufträge dürfen – sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht – auf Stundenlohnbasis abgerechnet werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nicht vereinbarte Skontoabzüge werden nachberechnet. Bei Aufträgen mit einer Ausführungsdauer von mehr als einem Monat kann die SKAT Elektrotechnik GmbH Abschlagszahlungen bis zu 90 % des jeweiligen Leistungswertes verlangen. Diese sind binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wurde.

§5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit berechnet. Die SKAT Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, höhere Verzugsschäden geltend zu machen und die Arbeiten bis zur Zahlung vorübergehend einzustellen. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

§6 Ausführungsfristen

Die Leistungen werden gemäß dem vereinbarten Terminplan ausgeführt. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, entbinden uns von der Einhaltung der Fristen. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Krieg, Materialmangel) berechtigen uns, die Ausführung angemessen zu verschieben, ohne haftbar zu sein.

§7 Gewährleistung

Der Auftraggeber hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen und den Zugang zum betroffenen Bereich zu ermöglichen. Wir können die Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung durchführen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, darf der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Unsere Leistungen entsprechen bei Abnahme den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften. Für Mängel, die auf Anweisungen, Materialien oder Vorleistungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.

§8 Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SKAT Elektrotechnik GmbH. Bei Zahlungsverzug oder Vertragsrücktritt sind wir berechtigt, den Ausbau und die Rücknahme auf Kosten des Auftraggebers zu verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns den Zugang zum Ausbau zu ermöglichen.

§9 Rücktritt und Kündigung

Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung steht uns die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie der Ersatz entstandener Aufwendungen zu.

§10 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der SKAT Elektrotechnik GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz unbekannt ist.

§11 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: 23.10.2025